Die Rechtsanwälte Dr. Latuske, Meyer & Kollege beraten die Mitglieder der Dehoga in allen Arbeitsrechtsangelegenheiten und vertreten die Dehoga-Mitglieder in den Arbeitsrechtsstreitigkeiten vor Gericht. Für die Dehoga-Mitglieder entstehen bis zum Abschluss der 1. Instanz nur die Fahrtkosten und das Abwesenheitsgeld. Das Honorar zahlt der DEHOGA Verband.
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